Vorsorge

  • Grüner Star (Glaukom)
  • Grauer Star (Katarakt)
  • Netzhauterkrankungen (Makuladegeneration, Kurzsichtigkeit, Diabetes, Bluthochdruck)
  • Endokrine Orbitopathie
  • Kontaktlinsenkontrollen
  • Schielen, kindliche Sehschwächen
  • Brillen- und Gläserberatung
  • Fotodokumentation
  • Check-Up Ü 40

 

Untersuchungen

Glaukomvorsorge

Der Grüne Star (Glaukom) ist eine Erkrankung der Augen, die rund 2,4 % der Gesamtbevölkerung ab dem 40. Lebensjahr befällt und deren Häufigkeit auf über 15% im höheren Alter steigt.

Ein Glaukom ist ein langsam fortschreitender Sehnervenschwund mit Verfall des Gesichtsfeldes, oft - aber bei weitem nicht immer - verbunden mit einer krankhaften Erhöhung des Augeninnendruckes. Der Glaukom-Kranke bemerkt die schleichende Einschränkung des Sehvermögens meist erst dann, wenn es (fast) zu spät ist. Eine rechtzeitige, d.h. so früh wie möglich einsetzende Behandlung kann einen irreparablen Schaden verhindern.

Bei der Glaukom-Vorsorge nehmen wir eine gezielte Untersuchung der Sehnerven vor und bewerten sie zusammen mit den Ergebnissen der Augeninnendruckmessung. Falls eine Gesichtsfelduntersuchung von Ihnen gewünscht wurde, können hieraus die Leistung der Sehnerven und eventuelle Schäden erkannt werden. Dann können wir Ihnen eine der folgenden Auskünfte geben:

  • Ihre Augen sind nicht am Glaukom erkrankt. Die nächste Glaukomvorsorge sollte in 1-2 Jahren durchgeführt werden.
  • Es besteht der Verdacht auf ein Glaukom. Zur Sicherheit sind weiterführende diagnostische Maßnahmen oder auch kurzfristige Kontrollen angezeigt.
  • Ein bisher unentdecktes Glaukom bzw. eine Frühform davon muss behandelt werden. Dies geschieht in der Regel medikamentös.

Leider gehört die Untersuchung zur Früherkennung des Glaukoms zur Zeit nicht zu den gesetzlichen Vorsorgeleistungen. Wir berechnen dafür zwischnen 20 und 35€. Falls ein Glaukom festgestellt wird, werden fast alle weiteren Untersuchungen und Behandlungen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Grauer Star (Katarakt)

Informationen zur Erkrankung des Grauen Stars (Cataract, Katarakt) finden Sie auf der Homepage des Berufsverbandes für Augenärzte.

Wenn bei Ihnen der Graue Star operiert werden soll, arbeiten wir z. Zt. gerne mit folgenden Operateuren zusammen:

  • Dres Köhler, Lister Platz 3, 30163 Hannover, Tel. 0511/640 7740 
  • Lea Kleineberg, Augenärzte Hannover Nord, Bothfelder Str. 21, 30916 Isernhagen / Altwarmbüchen, Tel. 0511/613 8485

Wir können Sie aber auch in eine Praxis nach Ihren Wünschen überweisen.

Netzhauterkrankungen

Die AMD (altersbedingte Makuladegeneration), zu deren Risikofaktoren Bluthochdruck,  (Ex-)Rauchen und erbliche Belastung gehören, ist die häufigste Ursache (30%) für einen schweren Sehverlust im Alter. Sie kommt ab 60 Jahren mit einer Häufigkeit von 15%, bei 80 Jährigen mit einer Häufigkeit von bis zu 80% vor allem bei Frauen vor. 

Bei dieser Erkrankung werden die Sinneszellen der Netzhaut im Bereich des schärfsten Sehens, der Makula, allmählich zerstört: gerade Linien wie z.B. die Badezimmerkacheln erscheinen plötzlich verzerrt und gebogen. Im späteren Stadium der Krankheit erscheint ein grauer Fleck in der Mitte des Gesichtsfeldes. Dieser kann sich soweit ausbreiten, dass die Gesichtszüge des Gegenübers nicht mehr erkannt werden – im schlimmsten Fall bleibt nur das äußere Gesichtsfeld erhalten, sodass Lesen, Fernsehen oder Autofahren vielleicht nicht mehr möglich sind.

Die AMD verursacht keine Schmerzen. Anfangs ist meist nur ein Auge betroffen, was dazu führt, dass das gesunde Auge die fehlende Sehleistung ausgleicht. Dadurch fallen Einschränkungen im Sehvermögen oft sehr spät auf und die Erkrankung wird erst bemerkt, wenn auch das zweite Auge betroffen ist.

Früherkennung kann Sehfähigkeit erhalten. Je früher die AMD erkannt wird, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, sie aufzuhalten. 

Bei einer Früherkennungs­untersuchung, die ab dem 60. Lebensjahr alle 2 Jahre  empfohlen wird, können wir  durch die gezielte Untersuchung des Augenhintergrundes feststellen, ob Veränderungen in der Netzhaut vorliegen. Dafür ist es notwendig, Ihre Pupillen mit Augentropfen weit zu stellen. Im Anschluss werden Sie für ein paar Stunden unscharf sehen, so dass Sie nicht selbst mit Ihrem Auto nach Hause fahren können.

Kurzsichtigkeit

Wenn bei Ihnen eine Kurzsichtigkeit von über 3 Dioptrien besteht, haben Sie ein statistisch erhöhtes Risiko für das Auftreten einer Netzhautablösung.

Vorstufen der Netzhautablösung z.B. Verdünnung der Netzhaut können von uns frühzeitig erkannt und nötigenfalls vorsorglich behandelt werden. Oft  genügt dann eine ambulante Laserbehandlung, um die spätere gefährliche Netzhaut­ablösung abzuwenden. Diese Vorstufen in der Netzhaut lassen sich in der Regel nur bei sehr weiter Pupille erkennen. Dazu werden Ihnen durch Augentropfen die Pupillen erweitert. Dieser Vorgang benötigt mindestens ca. 20-30 Minuten - danach dürfen Sie nicht selbst mit Ihrem Auto nach Hause fahren.

Werden bei der Netzhautspiegelung Erkrankungen, die weiter abgeklärt oder behandelt werden müssen, festgestellt, übernimmt die dafür erforderlichen Kosten Ihre gesetzliche Krankenversicherung (z.B. auch für eine Laserbehandlung).

Zusammen mit der Netzhautspiegelung kann auch eine Glaukom­vorsorge­untersuchung erfolgen, bei der neben der Augen­hintergrund­untersuchung eine Augendruck­messung erforderlich ist.

Endokrine Orbitopathie

Die endokrine Orbitopathie ist eine Augenerkrankung, die an Autoimmunerkrankungen der Schilddrüse wie Morbus Basedow und Hashimoto-Thyreoiditis gekoppelt ist. Etwa 30-50% der Patienten/Patientinnen mit autoimmuner Schilddrüsen-Erkrankung erkranken auch an einer endokrinen Orbitopathie („EO“).

Überwiegend sind dabei milde Augenveränderungen (ca. 80% der EO).

Selten kann es jedoch auch zu einer schweren EO kommen (ca. 3-5% der EO). Dabei sind das Bindegewebe und die Augenmuskulatur innerhalb der Augenhöhle entzündet. Da in der knöchernen Augenhöhle wenig Platz ist, treten die Augen etwas hervor. In dieser Situation sind engmaschige augenärztliche Kontrollen sehr wichtig. Um die Entzündung zu bremsen, kann es erforderlich sein, eine Cortisontherapie durchzuführen. Diese wird als Infusion 1x wöchentlich über mindestens 6 Wochen ambulant durchgeführt und ist wesentlich besser verträglich als eine Cortisontherapie in Tablettenform. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es sein, dass auch eine niedrigdosierte Bestrahlung der Augenhöhlen empfohlen wird.

Die endokrine Orbitopathie kann anfänglich akut verlaufen. Daher sollten bei Verdacht kurzfristig augenärztliche Kontrollen mit Dokumentation des Augenbefundes erfolgen. Wichtig ist darüber hinaus eine gute Schilddrüseneinstellung und – falls Sie Raucher/Raucherin sind – dass Sie nicht rauchen!

Neue Forschungsansätze befassen sich mit der medikamentösen Blockade von Rezeptoren im Augenhöhlen-Bindegewebe. Damit sollen die entzündlichen Abläufe gestoppt werden. Aktuell sind diese Medikamente jedoch noch nicht zugelassen.

Selen bzw Natruimselenit ist ein Spurenelement, das wir mit der Nahrung nicht ausreichend aufnehmen. Selen hat einen antientzündlichen Effekt. In allen Stadien der EO ist daher die zusätzliche Seleneinnahme von 200 µg/Tag über eine Zeitraum von  6 Monaten sinnvoll. Eventuell kann danach die Seleneinnahme fortgesetzt werden  - zwischendurch sollte jedoch eine Selenbestimmung im Blut erfolgen, damit keine Überdosierung entsteht.

Hinweis:  bitte bringen Sie möglichst Ihre aktuellen Schilddrüsen-Laborwerte zum Termin mit!

Vorsorge bei Kindern

Bei frühzeitiger Entdeckung einer Sehschwäche im Kindesalter können über 90 %  erfolgreich behandelt werden, so dass die Kinder später im Erwachsenenalter auf beiden Augen eine normale Sehschärfe haben.

Bei den kinderärztlichen Vorsorgeuntersuchungen bleiben noch viele Sehschwächen unentdeckt. Augen- und Kinderärzte empfehlen deswegen eine augenärztliche Untersuchung nach Dringlichkeit gestaffelt:

  • sofort bei sichtbaren Auffälligkeiten der Augen, wie z.B. Augenzittern, Hornhauttrübungen, grau-weißlichen Pupillen, großen lichtscheuen Augen oder bei Lidveränderungen, hier besonders Hängelidern, die die Pupille verdecken.
  • mit 6 bis 12 Monaten bei erhöhtem Risiko für Schielen oder für Fehlsichtigkeiten (optische Brechungsfehler) oder für erbliche Augenerkrankungen. Das liegt z. B. vor bei Frühgeborenen, Kindern mit Entwicklungsrückstand, Geschwistern oder Kindern von Schielern und stark Fehlsichtigen (besonders Übersichtigen), sowie bei Kindern aus Familien mit bekannten erblichen Augenerkrankungen.
  • mit 31 bis 42 Monaten: Alle übrigen, auch unverdächtigen Kinder zur frühzeitigen Entdeckung eines kleinwinkligen Schielens oder von optischen Brechungsfehlern.

Bei der Amblyopie handelt es sich um eine Sehschwäche an einem Auge, das organisch gesund ist. Sie tritt bei einseitigen optischen Fehlern (Kurz-, Über- oder Stabsichtigkeit) oder beim Schielen auf.

Die Amblopie-Vorsorge ohne Pupillenerweiterung ermöglicht es uns, ein Schielen und eine schlechte Sehschärfe auszuschließen, erfasst aber nur etwa 80 bis 85 % der Risiken, die eine Amblyopie auslösen können - der Rest wird erst nach einer Untersuchung mittels Augentropfen ausgeschlossen.

Brillen-/Gläserberatung

Bei der von den Krankenkassen erstatteten augenärztlichen Untersuchung wird die Sehschärfe mit oder ohne  Sehhilfe kontrolliert und die Stärke einer Fehlsichtigkeit ermittelt. Dafür ist ein enger zeitlicher Rahmen vorgegeben. Alle darüber hinausgehenden Beratungen für Brillen wie z.B. für die Bestimmung und Verordnung einer Brille für den Bildschirmarbeitsplatz, einer Sehhilfe für das jeweilige Hobby (Notenlesen, Handwerkerarbeiten) oder einer Gleitsichtbrille für  private Tätigkeiten, werden nicht von den Krankenkassen bezahlt.

  • Nur in wenigen Ausnahmen (Sehschärfe mit Korrektur unter 30%, Kinder, starke Kurz- oder Weitsichtigkeit mit mehr als +/-6 dpt oder Hornhautverkrümmung von mehr als 4dpt) werden die Kosten für die Gläser von der Krankenkasse anteilig übernommen.
  • Bei einer beruflich bedingten Bildschirmtätigkeit wird von manchen Arbeitgebern die Kosten für eine benötigte Brille erstattet – oder zumindest anteilig bezahlt.
  • Eine privat genutzte PC-Brille muss leider komplett privat gezahlt werden.

Bitte klären Sie ab, was hier für Sie in Frage kommt und welche exakten Angaben Sie für eine Brillenverordnung von uns benötigen.

Da spezielle Brillen auch sehr teuer geworden sind, empfiehlt es sich, eine augenärztliche Komfort-Brillen­bestimmung durchführen zu lassen. Dabei werden die individuellen Eigenheiten Ihrer Augen einschließlich Ihres Untersuchungsbefundes bei der endgültigen Bestimmung der Werte berücksichtigt. 

Die unabhängige Beratung zu der Frage, welche Brillengläser für Sie besonders geeignet sind, ist absolut unabhängig von eigenen wirtschaftlichen Interessen und kann Ihnen beim späteren Einkauf Ihrer Brille möglicherweise viel Geld sparen!