Vorsorge bei Kindern
Die Augen Ihrer Kinder sind unser Anliegen!
Bei frühzeitiger Entdeckung einer Sehschwäche im Kindesalter können über 90 % erfolgreich behandelt werden, so dass die Kinder später im Erwachsenenalter auf beiden Augen eine normale Sehschärfe haben.
Bei den kinderärztlichen Vorsorgeuntersuchungen noch viele Sehschwächen unentdeckt bleiben. Augen- und Kinderärzte empfehlen deswegen eine augenärztliche Untersuchung nach Dringlichkeit gestaffelt:
- sofort bei sichtbaren Auffälligkeiten der Augen, wie z. B. Augenzittern, Hornhauttrübungen, grau-weißlichen Pupillen, großen lichtscheuen Augen oder bei Lidveränderungen, hier besonders Hängelidern, die die Pupille verdecken.
- mit 6 bis 12 Monaten bei erhöhtem Risiko für Schielen oder für Fehlsichtigkeiten (optische Brechungsfehler) oder für erbliche Augenerkrankungen. Das liegt z. B. vor bei Frühgeburten, Kindern mit Entwicklungsrückstand, Geschwistern oder Kindern von Schielern und stark Fehlsichtigen (besonders Übersichtigen), sowie bei Kindern aus Familien mit bekannten erblichen Augenerkrankungen.
- mit 31 bis 42 Monaten: Alle übrigen, auch unverdächtigen Kinder zur frühzeitigen Entdeckung eines kleinwinkligen Schielens oder von optischen Brechungsfehlern.
Was ist eine Amblyopie und wodurch wird sie ausgelöst?
Es handelt sich um eine Sehschärfenminderung von Augen, die als Organ gesund sind, aber trotz optimaler Brillenkorrektion zunächst nicht gut sehen können. Sie tritt bei einseitigen optischen Fehlern (Kurz-, Über- oder Stabsichtigkeit) oder beim Schielen auf.
Was kann der Augenarzt bei Kindern untersuchen?
Die Amblopie-Vorsorge ohne Pupillenerweiterung ermöglicht es dem Augenarzt, ein Schielen und eine schlechte Sehschärfe auszuschließen, erfasst aber nur etwa 80 bis 85 % der Risiken, die eine Amblyopie auslösen können - der Rest wird erst nach einer Untersuchung mit vorübergehender Lähmung der inneren Augenmuskeln und weiten Pupillen ausgeschlossen.
Wer trägt die Kosten?
Einige Krankenkassen (BKK, KKH, AOK) übernehmen die Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen, ansonsten zahlen die Eltern (wenn kein Befund oder Symptom auf diese Krankheit hinweist) privat ein maßvolles Honorar.
Ergeben die Vorsorge-Untersuchungen einen krankhaften Befund, werden alle weiteren Untersuchungen und die Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Haben Sie weitere Fragen? Wir beantworten sie gern.